Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hallerndorf eingetragen ist, erhält bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 02.02.2025) eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt. Wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder Ihre Stimme nicht in einem der sechs Wahllokale im Gemeindegebiet Hallerndorf abgeben möchten, können Sie ab 20.01.2025 Briefwahlunterlagen beantragen. Allerdings ist die Ausstellung von Wahlscheinen nicht vor Zulassung der Wahlvorschläge und nicht vor Ablauf der wahlrechtlichen Beschwerdefrist möglich. Wegen des engen Terminplans können die Briefwahlunterlagen vermutlich erst 2 bis 3 Wochen vor dem Wahltag an die Wahlberechtigten verschickt oder ausgehändigt werden.

Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die Ihnen im Folgenden genauer beschrieben werden.

  • Beantragung mittels QR-Code – Empfehlung Ihres Wahlamtes
    Auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ist ein QR-Code abgedruckt. Mit dem Smartphone können auf diese Weise die Wahlunterlagen vom 20.01.2025, 8.00 Uhr, bis zum 17.02.2025, 23.00 Uhr, beantragt werden, die Ihnen, nach Verfügbarkeit der Stimmzettel, auf dem Postweg bequem nach Hause zugestellt werden. Einfach den QR-Code mit einem QR-Code-Reader erfassen – bestätigen – fertig.
  • Beantragung über die gemeindliche Homepage
    Auch auf unserer Homepage kann die Übersendung der Briefwahlunterlagen vom 20.01.2025, 8.00 Uhr,  bis zum 17.02.2025, 23.00 Uhr, digital angefordert werden. Ihnen werden die Unterlagen postalisch zugesandt. Klicken Sie einfach hier  
  • Beantragung über die Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf „Erteilung eines Wahlscheines“ abgedruckt. Wenn dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt im Original vorliegt, werden auch hier die Briefwahlunterlagen an den Antragsteller zugestellt. Der Antrag kann gerne in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 03. Februar 2025 (je nach Verfügbarkeit der Stimmzettel) bis einschließlich Freitag, 21. Februar 2025 (15:00 Uhr) im Rathaus Hallerndorf möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihr Ausweisdokument mit. Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Unterlagen bevollmächtigen, vergessen Sie bitte nicht Antrag und Vollmacht auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig auszufüllen und zweifach zu unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

Abgabe der Wahlbriefe mit den ausgefüllten Stimmzetteln
Nach Ihrer Wahl können Sie die Wahlbriefe entweder bei der Post aufgeben (innerhalb Deutschlands portofrei) oder in den Briefkasten am Rathaus Hallerndorf einwerfen. Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten für eine rechtzeitige Zustellung bis zum Wahltag. Alle bis Sonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Gemeinde Hallerndorf eingehenden Wahlbriefe werden bei der Wahl berücksichtigt.