Sanierung

Die folgenden Förderprogramme finden nur in den von der Sanierungssatzung festgelegten Gebieten in der Gemeinde Hallerndorf Anwendung:

Satzung Festlegung Sanierungsgebiet Hallerndorf | Plan
Satzung Festlegung Sanierungsgebiet Willersdorf | Plan
Satzung Festlegung Sanierungsgebiet Schlammersdorf | Plan
Satzung Festlegung Sanierungsgebiet Trailsdorf | Plan


Sonderabschreibungen

Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Um die erhöhten Absetzungen für derartige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Gemeinde Hallerndorf benötigt. Zur Erlangung dieser Bescheinigung ist vor Maßnahmenbeginn eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde Hallerndorf abzuschließen.

Weitere Informationen hierzu enthalten die Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der §§ 7, 10 f und 11 a EStG in der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 21.08.1998 (AllMBl Nr. 19/1998).

Notwendige Unterlagen finden Sie hier:
Broschüre zu Sonderabschreibungen
Musterantrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach EStG
Modernisierungsvereinbarung (Muster)
Datenschutzhinweis


ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept)

In vielen Kommunen ist eine integrierte Stadtentwicklungsplanung bereits bewährte Praxis. Die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes ist Fördervoraussetzung für Zuschüsse aus der Städtebauförderung. Die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und die Aufnahme in die Städtebauförderung bieten für die Gemeinde Hallerndorf große Vorteile. So besteht nach den Festlegungen von Sanierungsgebieten und der Bestimmung der Gestaltungsrichtlinien die Möglichkeit, Privatmaßnahmen in diesen Gebieten im Rahmen der Städtebauförderung
finanziell zu unterstützen. Auch ein steuerlicher Vorteil ist hier im Rahmen von Sonderabschreibungen möglich.

Städtebauförderung

Für dieses Förderprogramm sind im Moment keine Gelder im Haushalt vorgesehen.

Kommunales Förderprogramm

Für dieses Förderprogramm sind im Moment keine Gelder im Haushalt vorgesehen.


Allianz Regnitz-Aisch

Architektenberatung

Der Kauf eines alten Hauses ist vor allem für Laien immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Um potenziellen Kaufinteressenten bzw. sanierungswilligen Eigentümern diese Unsicherheit zu nehmen, bietet die Allianz Regnitz-Aisch eine kostenlose Erstberatung durch einen unserer Architekten an.

Die Beratung kann dabei folgenden Aspekte umfassen:
  • Bewertung des Gebäudebestands
  • Tipps und Hinweise zum Umbau
  • Beurteilung des energetischen Zustandes und Handlungsempfehlungen dazu
  • Hinweise zur Veränderung der Raumaufteilung
  • Grobe Kostenschätzung des Vorhabens
Rahmenbedingungen der Beratungsgutscheine

Die Inanspruchnahme der Beratungsgutscheine ist lediglich innerhalb der Ortskerne (Innenbereich §34 BauGB) möglich. Des Weiteren muss das Gebäude, auf das sich die Beratung bezieht, vor 1970 errichtet worden sein und seit mindestens 12 Monaten leer stehen.

Umfang der Beratungsleistungen

Der Umfang der Beratungen beträgt grundsätzlich acht Stunden. Bei denkmalgeschützten Anwesen erhöht sich der Beratungsaufwand um zwei Stunden.

Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Erstberatung durch einen Architekten der Allianz Regnitz-Aisch haben, dann melden Sie sich bitte bei unserem Allianzmanager Niklas Rhein telefonisch unter 09545/ 44 33-14 oder per Mail an info@regnitz-aisch.de

Sanierungsprogramm

Die Gemeinden der Allianz Regnitz-Aisch gewähren für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz innerhalb der Ortskerne Zuwendungen, um erhaltenswerte leerstehende Gebäude in allen Gemeindeteilen zu revitalisieren. Damit soll der Verlust ortsbildprägender Bausubstanz und ein damit einhergehender Identitätsverlust der Ortschaften minimiert sowie der Flächenverbrauch limitiert werden.

Die Zuschüsse werden zu 100 % von dem jeweiligen kommunalen Haushalt getragen. Aus diesem Grund besteht für jede Mitgliedsgemeinde eine eigene (in allen Gemeinden gleichlautende) Fördersatzung.

Der Förderantrag ist bei der jeweiligen Bauverwaltung zu stellen, auf deren Gemeindegebiet sich das zu fördernde Anwesen befindet.

Sanierungsprogramm
Förderantrag