Sanierungsgebiete Hallerndorf – Information zum Anschreiben des Amtsgerichts Forchheim

Die Gemeinde Hallerndorf hat Ende des Jahres 2020 für die Gemeindeteile Hallerndorf, Willersdorf, Trailsdorf und Schlammersdorf Satzungen mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten beschlossen (die Satzungen und Abgrenzung der Gebiete sowie weitere Informationen finden Sie unter www.hallerndorf.de/sanierung).

Aktuell werden die Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Grundstücke innerhalb eines der Sanierungsgebiete liegt, vom Amtsgericht darüber informiert, dass ein Sanierungsvermerk in das Grundbuch eingetragen wird. Dieser Vermerk („Sanierung wird durchgeführt“) im Grundbuch ist eine gesetzliche Vorgabe (§ 143 Abs. 2 BauGB). Der Eintrag des Vermerks erfordert keine weitere Veranlassung durch den Eigentümer, es entstehen auch keine Kosten oder Aufwendungen.