Der stetig gewachsene Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe (ZWE) besteht mittlerweile seit über 60 Jahren und versorgt derzeit ca. 17.500 Einwohner in 31 Ortschaften der Gemeinden Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim und Hallerndorf sowie eine Vielzahl von Gewerbebetrieben in seinem Verbandsgebiet mit Trinkwasser.
Bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, die sich aus Entgelten (Gebühren und Beiträge) kostendeckend finanziert.
Die Wasserverbrauchsgebühren werden seit Jahren durch die Dr. Schulte und Röder Kommunalberatung UG & Co. KG für einen Kalkulationszeitraum von 4 Jahren kalkuliert und auf dieser Grundlage durch Beschluss der Verbandsversammlung festgesetzt.
Die aktuelle Kalkulation ergab eine Verbrauchsgebühr von 2,07 Euro/m³ netto (2,21 Euro/m³ brutto).
Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 13.11.2025 diese Gebühr ab 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12.2029 festgesetzt.
Demnach wird die Verbrauchsgebühr ab 01.01.2026 von derzeit 1,73 Euro/m³ (1,85 Euro/m³ brutto) auf 2,07 (2,21 Euro/m³ brutto) angehoben.
Prozentual ist die Erhöhung der Wassergebühren um 19,65 Prozent zum 01.01.2026 sicherlich nicht unerheblich. Es muss aber auch die Gegenleistung berücksichtigt werden. Für 2,21 Euro (brutto) liefert der ZWE 1.000 Liter Trinkwasser rund um die Uhr und frei Haus.
Zum Vergleich: Ein Kasten mit 12 Liter Mineralwasser schlägt mit ca. 5,50 Euro zu Buche – zuzüglich Transport!
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand soll in Bayern im Juli 2026 ein Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“ eingeführt werden. Dieser dient zur Finanzierung von Maßnahmen für den Wasser- und Gewässerschutz sowie die nachhaltige Wasserbewirtschaftung. Entsprechend müssen die Wasserversorger für die Entnahme von Grundwasser ab einer Menge von 5.000 m³ eine Abgabe i. H. v. 0,10 Euro/m³ an den Freistaat Bayern abführen. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe wäre vom Wasserentnahmeentgelt unmittelbar betroffen.
Die zusätzliche Abgabe konnte bei der Neuberechnung der Wasserverbrauchsgebühr noch nicht berücksichtigt werden.
Falls der Wassercent wie angekündigt als Gesetz beschlossen wird, wird dies zu einer erneuten Erhöhung der Wassergebühren beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe führen.
Diese Zusatzeinnahme muss wie schon erwähnt an den Freistaat Bayern abgeführt werden und dient nicht zur Kostendeckung.
Wir bitten hierfür um Verständnis.
Ihr Zweckverband zur Wasserversorgung
der Eggolsheimer Gruppe

