2. Auslegungsrunde des Bebauungsplans Regnitzwehr
Der Gemeinderat Hallerndorf hat in seiner Sitzung vom 08.04.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. In derselben Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Regnitzwehr“ mit integriertem Grünordnungsplan und Änderung der Bebauungspläne „Am Eigesweg“ und „Binsig und Kreisen“ gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich gem. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.04.2025 und die Begründung sind in der Zeit vom 28.04.2025 bis 30.05.2025 veröffentlicht. Im Rahmen der Behördenbeteiligung können bis zum 30.05.2025 Stellungnahmen (möglichst elektronisch) übermittelt werden.