Beantragung der Briefwahl zur Europawahl

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hallerndorf eingetragen ist, erhält bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt. Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen hier online beantragen:

Beantragung der Briefwahl zur Europawahl