Sicherheitschlorung wird verringert – Bitte Wasser sparen
In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt hat der Zweckverband der Wasserversorgung der Eggolsheimer Gruppe (ZWE) die geforderten Voraussetzungen geschaffen für die sukzessive Verringerung der Sicherheitschlorung. Voraussetzungen waren die Überprüfung der im Versorgungsnetz befindlichen Be- und Entlüftungsventile und der Einbau und die Inbetriebnahme von UV-Anlagen in drei Hochbehältern.
In der Übergangsphase bis zur endgültigen Außerbetriebnahme der Chlorung erfolgt weiterhin eine gezielte Beprobung und hygienische Kontrolle des Trinkwassers bis zur endgültigen Freigabe durch das Landratsamt. Hierüber wird der ZWE weiterhin informieren.
Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser
Die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Wochen und die daraus resultierende Trockenheit ist für uns alle sichtbar und gibt uns Grund zur Sorge, dass das Jahr 2023 insgesamt wieder zu wenig Niederschlag bringen wird. Die erforderliche Grundwasserneubildung bleibt aus und der erhöhte Wasserbedarf lässt die Grundwasserpegel sinken.
Wir bitten Sie deshalb, mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen und den Wasserverbrauch so gering wie möglich zu halten. Derzeit wird zwar noch kein Gießverbot ausgesprochen, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dies bei anhaltender Trockenheit in den nächsten Wochen nicht doch angeordnet werden muss.
Durch das erheblich gestiegene Interesse an Gartenwasserzählern liegt für uns auch die Vermutung nahe, dass oftmals zu sorglos mit unserem wertvollen Gut Trinkwasser umgegangen wird. Wir appellieren daher für einen verantwortungsvollen Umgang mit unserem wertvollen Trinkwasser.
Bitte vermeiden Sie deshalb:
- das Waschen von Autos,
- das Be- und Nachfüllen von Pools- und Schwimmbecken,
- das Säubern von Terrassen, Hausvorplätzen und ähnlichen Flächen mit Wasser,
- das Bewässern von Rasenflächen
- und beschränken Sie das Gießen des Gartens auf ein Minimum.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Be- und Nachfüllen von Pools und Schwimmbecken nicht über den Gartenwasserzähler erfolgen darf, da das verbrauchte Beckenwasser dem häuslichen Abwasser und somit dem Kanal zuzuleiten ist. Ebenso untersagt der ZWE hierfür auch eine Entnahme von Hydranten.