Flächennutzungs- und Landschaftsplan fertiggestellt – Neben einer umfangreichen Bestandsaufnahme ist auch die mögliche zukünftige Entwicklung dargestellt
Die Gemeinde Hallerndorf wird nicht umsonst auch als Großgemeinde bezeichnet. Mit über 40 Quadratkilometern Gemeindegebiet sind wir die sechstgrößte Kommune im Landkreis Forchheim. Viel Arbeit also, um jedes Gebiet und jede einzelne Parzelle in einen Flächenentwicklungsplan und ein Gesamtkonzept einzubinden. „Diese große Aufgabe wurde bereits vor über 15 Jahren vom damaligen Bürgermeister Heribert Weber angestoßen“, blickt der amtierende Gemeindechef Gerhard Bauer auf den langen Prozess zurück. Der letzte Flächennutzungsplan stammte schließlich aus dem Jahr 1985 und war immer wieder erweitert und nachgearbeitet worden. „In den vergangenen zwei Jahren hat der Gemeinderat, die Verwaltung und die beauftragten Ingenieurbüros zeitintensiv die möglichen gemeindlichen Entwicklungspotenziale sorgfältig und intensiv – teilweise bis ins letzte Detail – abgewogen. Entstanden ist nun ein Planwerk, dass unsere Gemeinde eine fundierte Grundlage für die Flächenentwicklung in den nächsten 10-15 Jahren gibt. Im neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplan sind die Potenziale in den Bereichen Wohnbauflächen, Gewerbeflächen aber auch die Belange der Natur- und des Umweltschutzes im Gemeindegebiet darstellt“, erklärt Bauer.
Großes Waldgebiet und viele landwirtschaftliche Flächen
Dazu der Geograph Sebastian Pleyer vom beauftragten Ingenieurbüro BFS+ in Nürnberg: „Durch die Größe des Gemeindegebietes von Hallerndorf sind nahezu alle Flächenkategorien eines Flächennutzungsplanes vorhanden: neben den klassischen Flächen, wie Wohn-, Misch- und Gemeinbedarfsflächen, nehmen landwirtschaftliche Flächen (ca. 39 %) und Waldflächen (ca. 44 %) den größten Anteil am Gemeindegebiet ein. Daran angeschlossen eine Vielzahl von Schutzgebieten, v.a. im Verlauf der Aisch und in den Waldgebieten, sowie Biotop- und Grünstrukturen, die sehr intensiv im Rahmen des Landschaftsplanes behandelt wurden. Außerdem verfügt Hallerndorf über eine größere Gewerbeansiedlung im nordöstlichen Gemeindegebiet sowie über einige Sonderbaufläche mit kultureller Zweckbestimmung wie Brauerei oder Bierkeller und wirtschaftlicher Zweckbestimmung wie Biogasanlagen.“
Entwicklung der Ortschaften im Innenbereich als primäres Ziel
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeiten des zuständigen Ingenieurbüros war es, dem im Gemeinderat beschlossenen Grundsatzprogramm der Entwicklung „Innen statt Außen“ Rechnung zu tragen. Dazu galt es, erhebliche Kürzungen der Flächeninanspruchnahme außerhalb der Ortschaften vorzunehmen. „Von anfangs 22 potenziellen Entwicklungsflächen mit einer Gesamtflächengröße von rund 27 Hektar sind durch intensive Abwägung und Diskussion noch acht Flächen mit insgesamt nur noch 8,8 Hektar in der Darstellung belassen worden“, verdeutlicht Pleyer die Dimension der Reduktion. Und Bürgermeister Bauer stellt heraus: „Die Gemeinde Hallerndorf hat sich bewusst dafür entschieden, primär Flächen im Innenbereich zu entwickeln. Deshalb werden die geplanten Wohnbauflächen im Außenbereich nur sparsam und abhängig von der Bedarfslage aktiviert. Mit dieser Flächen- und Ressourcenschonung agieren wir verantwortungsbewusst und trotzdem zukunftsorientiert!“
Den gesamten Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit allen dazugehörigen Unterlagen wie dem Umweltbericht und den Begründungen finden sie hier:
Alle Informationen zum Flächennutzungsplan
Erläuterungen:
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung und Begründung), mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dargestellt und gesteuert werden soll. Er beinhaltet z.B. Flächendarstellungen zu Art der Nutzung (Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, etc.).
Die Aufgabe des Landschaftsplanes ist es, orientiert an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen darzustellen. Damit wird für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung und der Handlungsrahmen für unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen gegeben.