Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Die Verteilaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von einer Million FFP2-Masken an die pflegenden Angehörigen findet ab sofort auch in der Gemeinde Hallerndorf statt. Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kostenlos ausgegeben.

Was müssen Sie tun, um Masken zu bekommen?

  • Berechtigung prüfen
    Die pflegebedürftige Person muss in der Gemeinde Hallerndorf amtlich gemeldet  (Einwohner*in) sein. Eine Kopie des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person muss vorgelegt werden.
  • Ausgabe der Masken
    Die Ausgabe erfolgt zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 13:30 – 18:00 Uhr. Dort legen Sie zur Prüfung das Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Ausweis vor. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Ihnen die FFP2-Masken ausgehändigt.
  • Mitzubringende Unterlagen: Kopie des Schreibens der Pflegekasse, Personalausweis der pflegenden Person