Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Die Verteilaktion des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von einer Million FFP2-Masken an die pflegenden Angehörigen findet ab sofort auch in der Gemeinde Hallerndorf statt. Je Hauptpflegeperson werden einmalig drei FFP2-Masken kostenlos ausgegeben.
Was müssen Sie tun, um Masken zu bekommen?
- Berechtigung prüfen
Die pflegebedürftige Person muss in der Gemeinde Hallerndorf amtlich gemeldet (Einwohner*in) sein. Eine Kopie des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person muss vorgelegt werden. - Ausgabe der Masken
Die Ausgabe erfolgt zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 13:30 – 18:00 Uhr. Dort legen Sie zur Prüfung das Schreiben der Pflegekasse sowie Ihren Ausweis vor. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden Ihnen die FFP2-Masken ausgehändigt. - Mitzubringende Unterlagen: Kopie des Schreibens der Pflegekasse, Personalausweis der pflegenden Person