Maskenpflicht – Regionale Anbieterliste

Ab dem 27. April besteht in Bayern eine Maskenpflicht. Wer Einkaufen geht oder den Öffentlichen Nahverkehr nutzt, der muss dort eine Maske tragen.

Das Landratsamt hat uns aufgrund dieser geänderten Rahmenbedingungen darauf hingewiesen, dass sie auf ihrer Internetseite eine Aufstellung mit lokalen und regionalen Anbietern von Masken haben. Sie finden die Seite des Landratsamtes unter folgendem Link:

www.lra-fo.de/corona