Bekanntmachung

Überprüfung der Nachveranlagungsfälle bei beitragsrelevanten Geschoßflächenmehrungen zur Erhebung von bisher nicht verlangten Entwässerungsbeiträgen ab dem 29. August 2016.

Der Gemeinderat Hallerndorf hat in der Sitzung vom 29.03.2016 beschlossen, dass im gesamten Gemeindegebiet eine Nacherhebung der bisher nicht abgerechneten Grundstücks- und Geschossflächen für noch ausstehende Entwässerungsbeiträge durchgeführt werden soll. Auch in der letzten überörtlichen Rechnungsprüfung wurde dieses Versäumen angemahnt und die Gemeinde aufgefordert, die ausstehenden Entwässerungsbeiträge nachträglich zu erheben. Zu diesem Zweck müssen bei einigen Anwesen aufgrund von Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Dachgeschossausbaute, etc. Vermessungen und Überprüfungen der vorhandenen Geschossflächen getätigt werden. Die Gemeinde Hallerndorf hat für diese Vermessungsarbeiten das Satzungsbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus Veitshöchheim beauftragt.

Grundsätzlich sind nachträgliche Geschossflächenänderungen nach den Bestimmungen des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes und den gemeindlichen Satzungen beitragspflichtig und deshalb nachzuveranlagen. Für entsprechende Grundstücksflächen gilt selbiges.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Gemeinde oder die von der Gemeinde mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen nach Art. 24 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit der Entwässerungssatzung (EWS) berechtigt sind, die betroffenen Grundstücke zu betreten um dafür die erforderlichen Grundlagen zu ermitteln.

Die Notwendigkeit der Ortseinsicht bzw. Vermessung ergibt sich unter anderem auch daraus, dass bei älteren Anwesen teilweise keine Unterlagen über sämtliche beitragspflichtigen Flächen vorhanden sind sowie aus der Tatsache, dass nach der Bayerischen Bauordnung die Errichtung oder Änderung einzelner Aufenthaltsräume im Dachgeschoss von Wohngebäuden, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert wird, in der Regel keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Des Weiteren sind auch Räume zu bewerten, die z.B. in einem Dachgeschoss tatsächlich genutzt werden. Zur Aufnahme der Geschossflächen ist der Ausbauzustand des Dachgeschosses in Augenschein zu nehmen.

Für die Berechnung bzw. Überprüfung der beitragsrelevanten Geschossflächen Ihres Anwesens ist eine Ortseinsicht durch den Mitarbeiter des Satzungsbüros Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung, Herrn Norbert Mack, notwendig.

Diese Überprüfung der Geschossflächen wird ab dem 29.08.2016 in allen Ortsteilen durchgeführt.

Deshalb unsere Bitte: Gestatten Sie dem Beauftragten Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Herr Norbert Mack wird sich mit einer Vollmacht der Gemeinde ausweisen.

gez. Torsten Gunselmann

  1. Bürgermeister