GEMEINDETEIL HALLERNDORF
Der Ort ist bereits im 8. Jahrhundert entstanden, sein Name ist jedoch erst seit 1270 urkundlich nachgewiesen. Als vorbambergische Siedlung, durch den noch im 14. Jahrhundert vom Hochstift Würzburg erhobenen Altzehnt erwiesen, lag Hallerndorf außerhalb des Königsgutbezirks Forchheim.
Vom 15. Jahrhundert bis Mitte des 17. Jahrhunderts regierten im heutigen Gemeindegebiet die Adeligen des Rittergutes von Seckendorf. Im Jahre 1476 wurde in Hallerndorf eine Kirche errichtet. Eine Dorfordnung wurde bereits 1485 in Kraft gesetzt.
Schon in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts stand in Hallerndorf ein Wasserschloss, das 1525 niedergebrannt wurde. Im Jahre 1586 erbaute man ein neues Schloss, dessen Reste 1812 abgetragen wurden.
Im Jahre 1688 wurde die „Obere Hälfte“ aus dem von Wechmarschen Besitz vom Hochstift Bamberg wieder erworben und als „Obere Schloßverwaltung“ dem Amt (Zent-)Bechhofen einverleibt. Die „Untere Hälfte“ wurde nach dem Aussterben der Grafen von Wolfsthal 1717 dem Grafen von Schönborn vererbt.
Das gesamte Gemeindegebiet kam 1802 zu Bayern. Bereits 1808 war Hallerndorf zusammen mit Schnaid und Stiebarlimbach eine Gemeinde. Im Jahre 1818 wurde diese Gemeinde geteilt. Seit dieser Zeit bildet die Ortschaft Hallerndorf zusammen mit dem Kreuzberg eine selbständige Gemeinde.
Auf dem Berg Hohenrode wurde 1463 anstelle einer bereits 1430 erwähnten Wallfahrtskapelle im Auftrag der Herrn von Seckendorf die Kreuzbergkirche erbaut.