Mit Bescheid vom 24.03.2022 (Az. 4-6100) hat das Landratsamt Forchheim den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hallerndorf (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 08.04.2022 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wurde der neu aufgestellte Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Hallerndorf wirksam.
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