Die Teilnehmergemeinschaft Pautzfeld hat mit Beschluss vom 07.03.2016 den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – aufgestellt. Die Teilnehmergemeinschaft ist nach den §§ 19, 9 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – verpflichtet, die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Hierzu liegen die Planunterlagen, bestehend aus Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und Erläuterungsbericht, in der Zeit vom 20.04.2016 mit 18.05.2016 in der Verwaltung der Gemeinde Hallerndorf, Von-Seckendorf-Straße 10, 91352 Hallerndorf, auf. Sie können den Plan auch hier einsehen. Weitere Informationen zur Dorferneuerung finden Sie unter dem Reiter Entwicklung/Dorferneuerung Pautzfeld
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