Schnelles Internet

Breitbandausbau in der Gemeinde Hallerndorf im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Hallerndorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.


Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Hallerndorf ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 21.01.2022 an der Markterkundung zu beteiligen

Bekanntmachung der Markterkundung


Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Hallerndorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Christian Schmitt unter schmitt@hallerndorf.de.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten


Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.