Kontakt:
per Mail: mueller@hallerndorf.de
per Telefon: 09545 4439 – 117
hier gelangen sie zum Online-Portal der Ferienbetreuung und der Ferienprogramme: https://hallerndorf.ferienprogramm-online.de/
Aktuelles aus der Jugendarbeit

Informationen zum Ganztagesanspruch und zur Ferienbetreuung 2027
Liebe Eltern,
im Zusammenhang mit dem Ganztagesanspruch möchten wir Sie über die geplante Ferienbetreuung für das Jahr 2027 sowie über das zukünftige Anmeldeverfahren informieren.
In Bezug auf den Rechtsanspruch ab der ersten Klasse 2026 werden die Gemeinden Hallerndorf, Hausen und Heroldsbach kooperieren und jeweils in den drei Gemeinden Ferienbetreuungswochen für die Kinder dieser Gemeinden anbieten.
Aufteilung der Ferienbetreuung 2027
Die Ferienbetreuung wird auf die drei Gemeinden Hausen, Heroldsbach und Hallerndorf aufgeteilt. Für das Jahr 2027 ist derzeit folgende Aufteilung vorgesehen:
Faschingsferien: Heroldsbach
1. Osterferienwoche: Hallerndorf
2. Osterferienwoche: Hausen
1. Pfingstferienwoche: Hausen
2. Pfingstferienwoche: Hallerndorf
1. und 2. Sommerferienwoche: Hausen und Heroldsbach
5. Sommerferienwoche: Heroldsbach
6. Sommerferienwoche: Hallerndorf
Herbstferien: Heroldsbach
Zeitfenster für Kinder mit dem gesetzlichen Rechtsanspruch
Die Kinder der ersten Klasse aus Hallerndorf, Hausen und Heroldsbach können sich ab 1.September 2026 für die bevorzugte Anmeldedauer von zwei Monate bis 31.Oktober 2026 für die Ferienbetreuungswochen 2027 anmelden. Bitte hierfür das jeweilige Anmeldportal der anbietenden Gemeinde nutzen.
hausen-heroldsbach.ferienprogramm-online.de
hallerndorf.ferienprogramm-online.de
Vom 1.November 2026 bis 15.November können sich vorwiegend die Kinder aus der Gemeinde, in der die Ferienbetreuungswoche angeboten wird, anmelden.
Ab 16.November sind die Ferienbetreuungswochen für alle Grundschulkinder aus Hallerndorf, Hausen und Heroldsbach geöffnet.
Damit eine Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztagesanspruchs angeboten und anschließend auch für weitere Kinder geöffnet werden kann, müssen zunächst mindestens fünf verbindliche Buchungen von Erstklässlerinnen und Erstklässlern vorliegen.
Sollte diese Mindestanzahl nicht erreicht werden, kann das Betreuungsangebot nicht durchgeführt werden. In diesem Fall verweisen wir auf die Ferienbetreuungsangebote des Landkreises Forchheim.
Kosten der Ferienbetreuung
Die Kosten für die Ferienbetreuung richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Kinder pro Betreuungswoche:
ab 5 angemeldeten Kindern: 275 € pro Kind und Woche
ab 10 angemeldeten Kindern: 190 € pro Kind und Woche
ab 15 angemeldeten Kindern: 150 € pro Kind und Woche
Da die tatsächlichen Kosten von der endgültigen Anzahl der Buchungen abhängig sind, kann der finale Elternbeitrag erst relativ kurzfristig ermittelt werden.
Rücktritt und Stornierungsbedingungen
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn mittels einer schriftlichen Erklärung zurücktreten.
Beim Rücktritt von einer Ferienbetreuungswoche ab dem 15.Dezember beträgt die Bearbeitungsgebühr 20 €. Zusätzlich beträgt die Stornogebühr
3 bis vier Wochen vor Maßnahmenbeginn 50 Prozent
Zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn 70 Prozent
Eine Woche vor Maßnahmenbeginn 100 Prozent des Teilnahmebeitrages.
Ausschluss von Teilnehmenden
Stört der Teilnehmende eine Maßnahme nachhaltig, kann er mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere bei besonders groben oder wiederholten Regelverstößen der Fall. Es wird zuvor eine Mahnung an den Teilnehmenden ausgesprochen. Der Veranstalter informiert vor einem Ausschluss unverzüglich die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmenden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den aktuellen Planungsstand handelt. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig darüber informieren.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den beteiligten Gemeinden ein möglichst verlässliches und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot während der Ferienzeiten zu schaffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der frühzeitigen Planung.
Zigarettenmülleimer als Wahlurne
An der Bushaltestelle in Hallerndorf steht ein Prototyp eines Zigarettenmülleimers. Das Modell orientiert sich am Konzept der sog. „Ballot Bins“. Raucherinnen und Raucher können ihre Zigarettenkippen durch Einwurf in eines von zwei Fächern entsorgen und dabei gleichzeitig zwischen zwei Antwortmöglichkeiten auf eine Frage abstimmen. Mit dieser spielerischen Aktion soll dazu motiviert werden, Zigarettenstummel ordnungsgemäß zu entsorgen, anstatt sie achtlos auf den Boden zu werfen. So leistet das Projekt einen Beitrag zum Umweltschutz und einem sauberen Ortsbild.
Die Abstimmungsfragen werden im Abstand von mehreren Wochen regelmäßig ausgetauscht und sorgen so für abwechslungsreiche Beteiligungsmöglichkeiten. Sollte der Prototyp gut angenommen werden, ist geplant, weitere Zigarettenmülleimer dieser Art an geeigneten Standorten – beispielsweise vor dem Jugendtreff – aufzustellen.
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Danke an die engagierte Mitbürgerin für das Bauen des Zigarettenmülleimers!

Sommerferienprogramm
Anmeldungen zum Sommerferienprogramm sind ab Juni über das Onlineportal möglich. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldefristen der Angebote

Großelten-Enkel-Nachmittag
Rückblick
Die Kinder konnten mit ihren Großeltern am Freitag, den 12.06.2026 mit Holz zu arbeiten. Wir sägten, hämmerten oder bauten mit Holz.
Es entstanden Blumenpressen, Autos oder Holzfiguren. Ein abwechslungsreicher Nachmittag mit Spiel, Wissen und Handwerken.

Danni von der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e.V. und Renate
Ganztagesferienbetreuung 2026 in den Sommerferien
Die Gemeinde Hallerndorf bietet in den Sommerferien im Zeitraum vom 07.09. bis 11.09.2026 in Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen der OGTS eine Ferienbetreuung in den Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung (Grund- und Mittelschule Hallerndorf) an. Neben freiem Spiel in den Gruppenräumen ermöglichen die Betreuerinnen täglich ein attraktives Programm (z.B. Bewegung, Basteln, gemeinsam Kochen, Ausflüge etc.). Die Anmeldungen hierfür sind schon abgeschlossen und alle Kinder die sich mit einem separaten Formular angemeldet hatten, sind dabei. Bei Fragen gerne an die Jugendpflegerin wenden.
Jugendräume
Für Jugendliche ab 14 Jahren gibt es die Möglichkeit in Hallerndorf im alten Rathaus und in Willersdorf in der alten Schule Räume eigenverantwortlich zu nutzen. Eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde ist hierfür mit den Jugendlichen und deren Eltern nötig. Die Jugendlichen erhalten Unterstützung durch Renate Müller, aber nutzen die Räume ohne Aufsicht. Eine Nutzung unter 14 Jahren ist nur in enger Absprache mit den Eltern und der Jugendpflegerin möglich.
Jugendliche, die den Jugendraum im alRa (alten Rathaus) kennen lernen möchten, einfach bei mir melden und wir suchen nach Möglichkeiten.
Bei Fragen oder Anregungen gern bei mir melden.
Renate Müller, Büro für Jugend, Familie und Senioren – 09545 – 4439 117 oder 0151 – 51409402
Bei Fragen oder Ideen gerne an das Büro für Jugendarbeit wenden
Renate Müller, Tel. 09545/4439 – 117 oder mueller@hallerndorf.de

